Bewerbung um ein Stipendium der sdw*
Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft legt in ihrem Studienförderwerk Klaus Murmann sehr viel Wert auf interdisziplinäres Arbeiten. Bewerbungen aus allen Fachrichtungen sind daher ausdrücklich erwünscht. Dies gilt sowohl für die Grundförderung als auch für die Promotionsförderung.
Besonders begrüßt werden Bewerbungen aus dem Bereich der Informatik sowie aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften, denn diese Fachrichtungen sind im Fächerspektrum bislang unterrepräsentiert. Erwünscht sind überdies mehr Bewerbungen von Fachhochschulstudenten und generell mehr Bewerbungen von Frauen. Auch Lehramtsstudenten werden besonders ermutigt, sich bei der sdw zu bewerben.
Gesucht werden keine fertigen Persönlichkeiten, sondern Menschen mit hervorragendem Entwicklungspotenzial. Der Potenzialgedanke steht in allen Phasen der Stipendiatenauswahl im Vordergrund.
Bewerbungsverfahren
Grundförderung
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Grundförderung werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Interessierte Studierende aus Bonn oder Koblenz senden zunächst Ihre Unterlagen an den Vertrauensdozenten Prof. Dr. Wulf-Henning Roth. Dieser lädt dann zu einem ersten Bewerbungsgespräch ein.
Dieses Gespräch in Bonn sowie die schriftliche Bewerbung entscheiden darüber, ob die Bewerberin / der Bewerber zum zentralen Auswahlverfahren nach Berlin eingeladen wird. Dort stellen sich die Bewerberinnen und Bewerber einer Jury, die sie einen Tag lang begleitet. Das Auswahlverfahren ist als Assessment-Center konzipiert. Bewerber schreiben einen Aufsatz, führen mit der Jury ein Einzelgespräch, gestalten eine Präsentation und absolvieren eine Gruppenarbeit.
Der nächste Bewerbungsschluss für die Einsendung der Bewerbungsunterlagen an Prof. Dr. Roth ist der
19. März 2010. Alle Unterlagen müssen bis zu diesem Datum bei Prof. Roth vorliegen.
Die Vorstellungsgespräche finden wahrscheinlich vom 12. bis 16. April 2010 statt. Das nächste Assessment-Center findet dann vom 1. bis 10. Juni 2010 in der Nähe von Berlin statt.Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig sind, und dass Anschreiben, Motivationsschreiben etc. datiert und unterschrieben sind. Achten Sie auch auf die Reihenfolge der Unterlagen. Die Immatrikulations-bescheinigung muss auf einem DIN A4-Blatt geklebt sein. Die Unterlagen in der Originalmappe müssen beglaubigt werden. Die übrigen „Formalien“ finden Sie auf der Internetseite der SDW.
Promotionsförderung
Doktoranden bewerben sich mit ihren Unterlagen direkt beim Studienförderwerk Klaus Murmann in Berlin. Die schriftliche Bewerbung entscheidet über die Einladung zum zentralen Auswahlverfahren.
Bewerbungsunterlagen
Die notwendigen Bewerbungsunterlagen stehen auf der Homepage der sdw zum Download bereit.
Fragen?
Wenn Ihr Fragen zur Bewerbung oder zum Auswahlverfahren habt, stehen wir gerne zu Eurer Verfügung.
Nehmt einfach Kontakt zu uns auf, schreibt uns eine Mail oder ruft uns an.
Doch bevor Ihr das macht, solltet Ihr euch noch die formellen Bewerbungsvoraussetzungen durchlesen. Die meisten Fragen werden dort schon geklärt:
Für Bewerberinnen und Bewerbern der Grund- und Promotionsförderung sind folgende Regelungen / Fristen seitens der sdw zu beachten:
Grundförderung
- Studierende an Fachhochschulen: Bewerbung bis zum Ende des 3. Fachsemesters
- Studierende an anderen Hochschulen: Bewerbung bis zum Ende des 4. Fachsemesters
- Bachelor-Studiengang: Bewerbung bis zum Ende des 2. Fachsemesters
- Bachelor-Studiengang mit angestrebtem Abschluss MA (konsekutives Modell: MA-Studiengang direkt im Anschluss an BA): Bewerbung bis zum Ende des 4. Fachsemesters
- "Alleinstehende" Masterstudiengänge können nur dann gefördert werden, wenn bereits ein anderes, von der sdw gefördertes Hochschulstudium vorausgegangen ist (z.B. mit Abschluss BA oder Diplom).
- Alle Studierende müssen zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung mindestens drei benotete Leistungsnachweise vorlegen können. Sollte dies aufgrund der Studienordnung in einigen Fächern vor dem Ende des 4. Semesters nicht möglich sein, ist ein Gutachten über die Einordnung der Studienleistungen in den Leistungsspiegel des Semesters vorzulegen (dies gilt zum Beispiel für Studierende in medizinischen Fächern).
- Um aktiv an der ideellen Förderung teilnehmen zu können, sollten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten mindestens drei Semester ihrer Förderzeit an einer inländischen Hochschule studieren.
Promotionsförderung
- Bewerbung nach erfolgter Zulassung an der Hochschule zu Beginn der Promotion.
- Ein aussagekräftiges Exposé muss bereits vorliegen.
Auswahlkriterien
Die sdw möchte fachlich herausragende Studenten und Doktoranden fördern, die bereit sind, in unserer Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Gesucht werden daher Menschen, die sich auch jenseits ihrer ganz persönlichen Interessen und beruflichen Bestrebungen gerne für die Gemeinschaft einsetzen. Entsprechendes gesellschaftliches Engagement kann sich widerspiegeln in
- Klassensprecher- oder Schulsprecherfunktionen in der Schulzeit
- der aktiven Mitwirkung in Hochschulgremien
- der aktiven Mitwirkung in Vereinen, Parteien, Kirchen, sozialen Einrichtungen
Bewerberinnen und Bewerber sdw sollten darüber hinaus
- über eine gute Allgemeinbildung verfügen,
- gut und gerne in Teams arbeiten,
- abstrakte Zusammenhänge erkennen und verarbeiten können,
- ziel- und berufsorientiert studieren,
- ein gesundes Selbstbewusstsein und eine realistische Selbsteinschätzung mitbringen.
*Einzig verbindlich sind die formellen Voraussetzungen der sdw, die sie auf www.sdw.org veröffentlicht. Die hier wiedergegebenen Anforderungen sollen als Anhaltspunkt dienen.




